Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines

Nachfolgende Bedingungen haben für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen Gültigkeit. Änderungen bedürfen, selbst wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden uns nicht. Unser Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Sind unsere Bedingungen dem Käufer nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen mußte.

Angebote

Alle Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Aufträge und Vereinbarungen, auch mit Vertretern und Mitarbeitern des Außendienstes, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

Kreditwürdigkeit

Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt.

Ist diese Voraussetzung bei Abschluß des Vertrages nicht gegeben oder entfällt sie danach, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung verlangen, und zwar auch dann, wenn Wechsel gegeben wurden.

Mangelnde Kreditwürdigkeit kann u.a. angenommen werden, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug befindet.

Preise

Sie verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer für Lieferungen ab Werk des Verkäufers frei LKW verladen. Etwa bewilligte Rabatte, sowie Umsatz- und Frachtvergütung entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs und Zahlungsverzug über 2 Monate.

Lieferzeit

Eine Lieferung innerhalb von 2 Wochen nach der angegebenen Lieferzeit gilt noch als rechtzeitig. Wenn der Versand aus Gründen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung. Fälle höherer Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen und dergleichen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit. Der Verkäufer gerät erst in Lieferverzug, wenn eine weitere vom Käufer gesetzte Frist von mindestens 14 Tagen verstrichen ist, und der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadenersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen. Teillieferungen sind zulässig und werden einzeln berechnet.

Montageleistungen

Im Falle der vertraglichen Übernahme von Montageleistungen oder andere, dem Werkvertragsrecht unterliegende Leistungen durch uns finden auf das jeweilige Vertragsverhältnis die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und C in der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Fassung Anwendung.

Für nicht von uns verursachte Schäden durch eingebaute versteckte Baumängel kann keine Haftung übernommen werden. Vorher nicht bekannte Erschwernisse werden zusätzlich nach Aufwand berechnet zu unseren am Tage der Montage gültigen Sätzen.

Versorgungsleistungen müssen vorher bekanntgegeben werden.

Nach Lieferung der Ware geht das Risiko für Diebstahl und Beschädigung auf den Besteller über, auch wenn die Ware noch nicht montiert worden ist.

Kann die Ware bei Eintreffen unseres Montagetrupps durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, nicht montiert werden, so ist der Besteller verpflichtet, uns die Kosten der vergeblichen Anfahrt des Montagetrupps zu erstatten. Sind Montagekosten vereinbarungsgemäß im Preis enthalten, setzt dies normale Montagemöglichkeiten voraus. Putz-, Fliesen-, Stemm-, Schlosser-, Schweiß- und Elektroarbeiten, die Gestellung von Gerüsten u.a gehören nicht zu unseren Montagepflichten und werden jeweils gesondert berechnet.

Sind Demontagekosten vereinbarungsgemäß im Preis enthalten, setzt dies normale Demontagemö9.lichkeiten voraus. Die Demontage und Neuverlegung von Innenfensterbanken gehört nicht zu solchen - Demontagearbeiten, sie kann jedoch von uns gegen besondere Berechnung übernommen werden.

Wir haften nicht für die Beschädigung von Fensterbänken, die bei den Montagen von Fenstern angepaßt werden müssen, ebenso von Fliesen, Putz- und Mauerwerk.

Auch haften wir nicht für Schäden an Strom- und Wasserleitungen. Unsere Monteure sind auf den Verlauf von Leitungen hinzuweisen.

Der Besteller haftet für eine jederzeit unbehinderte Montagemöglichkeit und für das Vorhandensein eines Elektrostromanschlusses.

Montierte Zargen, Anker und Blendrahmen müssen sofort nach der Montage ordnungsgemäß angeputzt werden. Andernfalls entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Dies gilt auch, wenn die Montage nicht von uns durchgeführt worden ist. Maler- und Tapezierarbeiten sind grundsätzlich bauseitig zu leisten.

Zahlung

Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer - auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind - fällig. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, von Verträgen, die er seinerseits noch nicht erfüllt hat, zurückzutreten, nachdem er eine Nachfrist von 14 Tagen zur Erfüllung der fälligen Zahlungsverpflichtungen gesetzt und den Rücktritt angedroht hat. Wird das Zahlungsziel ( 30 Tage ) überschritten, können Zinsen in Höhe der Kreditkosten des Verkäufers, jedoch mindestens in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz berechnet werden. Weitergehend Ansprüche aus Zahlungsverzug bleiben unberührt.

Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskontfähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Ein Aufrechnungsrecht besteht nur für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Lieferungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Bei laufender Geschäftsbedingung behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor bis sämtliche Forderungen unsererseits aus der Geschäftsverbindung einschl. der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitigen oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen unsererseits in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Sobald die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks durch Verarbeitung oder Einbau geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% übersteigt.

Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

Haftung

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- oder Verarbeitung zu rügen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Leistung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Jede Mängelrüge muss schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Wird ein Mangel nachgewiesen, leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder liefert mangelfreie Ware gegen Rückgebe der beanstandeten. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht auf Minderung oder, ausgenommen bei Bauleistungen, auf Wandelung. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind - soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen.

Soweit nicht in diesen Bedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen den Verkäufer und seine Erfüllungs- und Verrichtungshilfen wegen Schäden irgendwelcher Art ausgeschlossen; dies gilt nicht im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung. Der Ausschluss umfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangenem Gewinn.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist das für den Sitz des Verkäufers, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, zuständige Amtsgericht, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

Sonstige Vereinbarungen

Sollten aus irgendeinem Grunde diese Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen oder andere mit dem Besteller getroffenen Vereinbarungen teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht Ergänzend wird die Geltung der VOB vereinbart.